Gültig ab dem: 21.01.2002


Denumire
Pret (lei)


Folgende soziale Klassen erhalten entgeltlose Mitnahmeberechtigung für den ÖV:
  • Frauen im Alter über 65 und Männer über 70 Jahren.
  • Behinderte 1. und 2. Grades, Seebehinderte 1. (mit Begleiter) und 2. Grades.
  • Nachfolger (Hinterbliebene) der Märtyrer-Helden der Revolution, die Verletzten als auch die Berufsunfähigkeitsrentner (Invalidenpensionierte) die ihre Arbeitsfähigkeit teilweise im Kampf zum Sieg der Revolution verloren.
  • Die von der am 6. März 1945 zur Macht gelangten Regierung politisch verfolgten Personen als auch die ins Ausland Deportierten oder politisch Verhafteten.
  • Die waisen oder aus dem Waisenhaus kommenden Schüler oder Studenten.
  • Die Beamten des Bürgermeisteramtes Klausenburg.
  • Kriegsveteranen, Kriegswitwen und Begleiter Behinderter 1. Grades (Schwerbehinderte).


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Last Updated on 10.11.2004
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