 |
Folgende soziale Klassen erhalten entgeltlose Mitnahmeberechtigung für den ÖV:
- Frauen im Alter über 65 und Männer über 70 Jahren.
- Behinderte 1. und 2. Grades, Seebehinderte 1. (mit Begleiter) und 2. Grades.
- Nachfolger (Hinterbliebene) der Märtyrer-Helden der Revolution, die Verletzten als auch die Berufsunfähigkeitsrentner (Invalidenpensionierte) die ihre Arbeitsfähigkeit teilweise im Kampf zum Sieg der Revolution verloren.
- Die von der am 6. März 1945 zur Macht gelangten Regierung politisch verfolgten Personen als auch die ins Ausland Deportierten oder politisch Verhafteten.
- Die waisen oder aus dem Waisenhaus kommenden Schüler oder Studenten.
- Die Beamten des Bürgermeisteramtes Klausenburg.
- Kriegsveteranen, Kriegswitwen und Begleiter Behinderter 1. Grades (Schwerbehinderte).
|